
Damit eine EU-Behörde Informationen über gesuchte Personen in den Datenbanken und Informationssystemen anderer EU-Länder abfragen kann, müssen bislang die zur Identifikation der Person nötigen Daten (z.B. Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht) übermittelt werden.
Dies ist insbesondere im Falle, dass in einer der angefragten Behörden keine relevanten Daten zu dieser Person vorliegen, aus Datenschutzgründen problematisch: Bereits die Anfrage in Verbindung mit den sensiblen personenbezogenen Daten kann z.B. zu einer Verdächtigung der Person führen. Daher ist der Prozess des Abgleichs derzeit mit erheblichem administrativen Aufwand verbunden.