
Aufgabe / Problemstellung
Verkehrsdaten, Geodaten, Umweltdaten oder Infrastrukturdaten – die öffentliche Verwaltung erhebt jeden Tag eine Vielzahl an Daten. Das Veröffentlichen solcher Verwaltungsdaten bietet nicht nur öffentlichen Akteurinnen und Akteuren und Unternehmen die Chance, auf Basis dieser Daten neue Dienstleistungen oder Produkte zu entwickeln, sondern schafft zugleich mehr Transparenz und Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger und fördert die Innovationsfähigkeit innerhalb der Verwaltung selbst. Auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern Verwaltungsdaten im Sinne von Open Government als offene Daten zu Verfügung zu stellen. Dazu hat sie das Portal »Open.NRW« als Informations- und Open Data-Plattform geschaffen. Auf dem Portal findet sich ein wachsender Bestand an offenen Daten des öffentlichen Sektors: Darunter Verwaltungsdaten des Landes ebenso wie von Kommunen und Unternehmen der Daseinsvorsorge – von regionalen Einkommenszahlen bis hin zu den Geobasisdaten des Landes. Aktuell lassen sich mehr als 6.000 offene Datensätze auf dem Portal herunterladen.
Der Grundsatz offener Verwaltungsdaten ist in Nordrhein-Westfalen durch die Open-Data-Regelung auch gesetzlich verankert: § 16a des E-Government-Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Behörden des Landes dazu, ihre Daten nach der Erhebung in maschinenlesbaren Formaten zur freien und uneingeschränkten Verwendung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das »Open by Default«-Prinzip ist auch in der neuen Open Data-Verordnung Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022 festgeschrieben, die §§ 16 und 16a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen umsetzt und konkrete Vorgaben zur Bereitstellung von offenen Daten macht – für eine bessere Nachnutzbarkeit und Interoperabilität der Daten. Auch künftig sollen diese Daten auf Open.NRW über einen standardisierten Zugang verfügbar gemacht werden.